Unterkunftsordnung

1. Nach der Ankunft ins Hotel weist sich der Gast durch einen gültigen Identitätsausweis (Personalausweis oder Reisepass) aus. Es ist nur möglich die Personen unterzubringen, die älter als 18 Jahre sind; die Personen, die jünger als 18 Jahren sind, können nur in Begleitung einer volljährigen Person unterbracht werden. Das bezieht sich auf organisierte Gruppen der Sport- und Freizeitaktivitäten nicht. Die Genehmigung unterliegt der individuellen Beurteilung des Betreibers. In Sonderfällen behält sich das Hotel des Recht vor dem Gast eine andere Unterkunft anzubieten, als ursprünglich bestellt wurde. Das darf sich aber wesentlich nicht von der bestätigten Bestellung unterscheiden.

2. Aufgrund eines Unterkunftsvertrags gewährt das Hotel die dem gegebenen Hotelniveau entsprechenden Dienste.

3. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Ankunftszeit von 14 Uhr festgesetzt, spätestens aber um 20 Uhr.

4. Der Gast ist verpflichtet, für die Unterkunft und gewährte Dienste, Preise im Einklang mit seiner Bestellung oder mit der gültigen Preisliste zu bezahlen. Im Falle einer Aufenthaltsverlängerung wird jede weitere Nacht nach der gültigen Preisliste berechnet.

5. Das Hotel hat das Recht von einem Gast eine Vorauszahlung für die Unterkunft zu fordern.

6. Das Hotel ist für Geld und Wertsachen nur verantwortlich, wenn es sie inVerwahrung gegen eine Bestätigung übernommen hat.

7. Für die Besuche stehen Gesellschaftsräume zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, Besuche in den Zimmern zu empfangen.

8. Die Zimmer und alle anderen Innenräume des Gebäudes sind ausnahmslos für Nichtraucher. Im Falle einer Verletzung dieses Verbotes wird das Hotel eine Geldstrafe von 2 000 CZK berechnen.

9. Im ganzen Schlossareal ist verboten: Manipulationen mit offenem Feuer, mit Pyrotechnik, Einnahme von Suchtmitteln, Hängen und Auslegen von Sachen aus den Fenstern, Lagern von leicht verderblichen Lebensmittel im Zimmer.

10. Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie Ihre eigenen Elektrogeräte nicht benutzen. Die einzigen Ausnahmen sind Elektrogeräte für die Körperpflege (Rasierapparate usw.) und Computer. Der Gast haftet für alle Schäden, die durch deren Benutzung entstehen. Es ist strengstens untersagt, Haarglätter auf die Möbel zu stellen.

11. Wir bitten unsere Hotelgäste, dass sie Ausrüstung willkürlich nicht ziehen und keine Eingriffe ins Elektronetz durchführen.

12. Der Gast ist für die auf dem Hotelgelände verursachten Schäden nach gültigem Recht verantwortlich und ist verpflichtet diese Schäden der Rezeption zu melden. Im Falle einer Feststellung eines durch den Gast verursachten Schadens, behält sich das Hotel das Recht vor, einen Schadenersatz zu fordern.

13. Es ist nicht gestattet Sportgeräte und –gegenstände (Ski, Schlitten, Fahrräder) ins Zimmer zu holen; für ihre Aufbewahrung ist ein bestimmter Platz festgelegt. Fragen Sie an der Rezeption des Schlosses.

14. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Getränke und Speisen im Restaurant ist nicht gestattet.

15. Der Gast ist verpflichtet beim Verllasen des Zimmers Wasseranschlüsse zu schließen, Licht und Fernsehen auszumachen und die Fenster zu schließen. Im Falle des Schlüsselverlustes oder der Schlüsselentwertung sind wir gezwungen, Ihnen das mit 1.500 Kronen Gebühr zu verrechnen.

16. Wenn ein Gast in Nachstunden aus dem/ins Schloss geht, wenn die Rezeption nicht mehr im Betrieb ist, ist er verpflichtet das Licht auszumachen und das Gebäude und auch Außeneingänge abzuschließen.

17. Der Aufenthalt und Eintritt in die Innenräume des vom Schlosses sind weder von Hunden noch von anderen Tieren gestattet.

18. Wir bitten unsere Gäste, dass sie in der Zeit von 22 bis 7 Uhr Nachtruhe halten und andere Gäste nicht stören. In dieser Zeit ist es ausdrücklich verboten, Radio und Fernsehen laut zu benutzen oder andere Geräusche zu machen. Wenn ein Gast die Nachtruhe grob verletzt, hat der Betreiber das Recht, seinen Aufenthalt unverzüglich zu beenden. Die Gäste, denen die Unterkunft so beendet wurde, haben kein Recht auf eine Geldrückgabe.

19. Der Gast benutzt das Zimmer während der Zeit, die er mit dem Hotel vereinbart hat. Wenn die Unterkunftszeit vorher nicht vereinbart wurde, meldet sich der Gast spätestens bis 11 Uhr des letzten Aufenthaltstags ab, räumt das Zimmer und gibt den/die Schlüssel der Zimmer in der Rezeption ab. Das Hotel behält sich das Recht vor, eine Bezahlung für das Überschreiten der vereinbarten Zeit über den Rahmen der Unterkunft in der Höhe von 300 CZK/Stunde zu fordern. Bei Überschreitung von 13 Stunden wird der Preis für die nächste Übernachtung berechnet. Die Nutzung des Pools nach 11:00 Uhr wird nach der aktuellen Preisliste berechnet (gilt nicht für Aufenthaltspakete, bei denen die Zeit verlängert wird).

20. Das Hotel behält sich das Recht vor, den Gast innert 24 Stunden nach seiner Abreise über die Beschädigung der Raumeinrichtung zu informieren und eine Vergütung zu verlangen. Ein Protokoll darüber wird ausgestellt (bestätigt durch Empfangsdame und Zimmermädchen).

21. In den Schlossräumen ist eine Videoaufnahme nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Hotelleitung oder mit der Rezeption möglich.

22. Es ist nicht gestattet, Kinder ohne eine Aufsicht der erwachsenen Personen im Zimmer oder in anderen Hotelräumen zu lassen. Die Eltern sind für die Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich.

23. Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Ordnung einzuhalten. Im Falle, dass er die guten Sitten grob verletzt oder anders Bestimmungen dieser Unterkunftsordnung verletzt, hat die Unterkunftseinrichtung das Recht, vom Vertrag über die Gewährung eines Unterkunftsdienstes vor dem Ablauf der vereinbarten Zeit und ohne Anspruch auf Geldrückgabe zurückzutreten.

Diese Unterkunftsordnung tritt in Wirksamkeit vom 1.1.2011 und bezieht sich auf alle Gäste. Aktualisiert am 4.1.2024. 

Wir danken Ihnen, dass Sie die Unterkunftsordnung einhalten und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.